GARANTIE
Eingeschränkte Garantie (Schweiz und EU)
DIESE GARANTIE GEWÄHRT IHNEN SPEZIFISCHE RECHTE ZUSÄTZLICH ZU IHREN GESETZLICHEN RECHTEN ALS VERBRAUCHER, DIE DURCH DIE GESETZE IHRES WOHNSITZES VORGESEHEN WERDEN.
DIESE GARANTIE ENTHÄLT BESTIMMTE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN. EINIGE LÄNDER ERLAUBEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON GEWÄHRLEISTUNGEN ODER HAFTUNG NICHT, DAHER GELTEN DIE EINSCHRÄNKUNGEN IN DIESER GEWÄHRLEISTUNG MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR SIE.
UM IHRE RECHTE VOLLSTÄNDIG ZU VERSTEHEN, SOLLTEN SIE DIE GESETZE IHRES LANDES KONSULTIEREN.
Die von LANG Beverages SA („LANG“, „wir“ oder „uns“) gewährten eingeschränkten Garantien gelten nur für neue Produkte der Marke Lang und zugehörige Zubehörprodukte („Zubehör“ und zusammen mit LANG und Produkten der Marke Lang „LANG-Produkte“. “), die Sie in der Europäischen Union oder der Schweiz direkt bei LANG oder einem autorisierten LANG-Händler oder Einzelhändler für Ihren eigenen Gebrauch und nicht für den Weiterverkauf gekauft haben.
LANG garantiert dem Erstkäufer der LANG-Produkte, dass das LANG-Produkt bei normaler, nicht gewerblicher Nutzung für zwei (2) Jahre ab dem ursprünglichen Kaufdatum frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern ist,
Alle anderen Produkte, die keine Lang-Markenprodukte sind, fallen gegebenenfalls unter die Garantie des jeweiligen Markenherstellers und nicht unter diese Garantie.
Unsere Garantien gelten nicht für:
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Alle Website-Dienste, die von LANG oder Dritten in Verbindung mit dem LANG-Produkt bereitgestellt werden;
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Alle Produkte (einschließlich Software) oder Dienstleistungen von Drittanbietern, die in dem LANG-Produkt enthalten sind oder mit diesem verwendet werden, oder Schäden am LANG-Produkt, die durch Produkte oder Dienstleistungen von Drittanbietern verursacht wurden;
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Schäden an der Oberfläche des LANG-Produkts, einschließlich Risse oder Kratzer, oder andere kosmetische Schäden;
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Schäden, die durch Unfall, Missbrauch, Missbrauch, Vernachlässigung oder eine andere als die bestimmungsgemäße Verwendung des LANG-Produkts entstehen;
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Schäden, die aus unbefugten Versuchen resultieren, das LANG-Produkt zu öffnen, zu warten, zu reparieren oder zu modifizieren;
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Schäden, die dadurch entstehen, dass das LANG-Produkt anormaler physikalischer, thermischer oder elektrischer Belastung ausgesetzt wird, einschließlich Wasser, Staub, Stromschwankungen oder anderen Gefahren.
Als Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel und die gesamte Haftung von LANG im Rahmen dieser Garantie (jedoch nicht in Bezug auf Ihre anderen gesetzlichen Rechte als Verbraucher) wird LANG das LANG-Produkt entweder reparieren oder durch ein vergleichbares LANG-Produkt ersetzen. Ersatz-LANG-Produkte und Teile, die zur Reparatur der LANG-Produkte verwendet werden, können neu, generalüberholt oder überholt sein. Für reparierte oder ersetzte LANG-Produkte gilt die Garantie für den nicht abgelaufenen Teil der ursprünglichen Garantiezeit oder 90 Tage ab Versanddatum des reparierten oder ersetzten LANG-Produkts, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Repariertes oder ersetztes Zubehör wird für den nicht abgelaufenen Teil der ursprünglichen Garantiezeit garantiert. Alle ersetzten LANG Produkte und Teile werden Eigentum von LANG.
Sie müssen sich innerhalb der Garantiezeit an LANG oder den Händler wenden, bei dem das Produkt gekauft wurde, und einen datierten Originalkaufbeleg vorlegen, bevor Sie ein LANG-Produkt für Garantieleistungen zurücksenden. Die zurückgegebenen LANG-Produkte dürfen keine fehlenden oder geänderten Seriennummern oder andere Identifikationsmerkmale aufweisen, die auf den gelieferten LANG-Produkten erscheinen. Weitere Informationen und Kontaktinformationen finden Sie auf der Website von Lang unter www.drinklang.com/support.
Haftungsbeschränkungen
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, GELTEN DIESE BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGEN ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG VON UND JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN, DIE SICH AUS DEM HANDEL ODER DER HANDELSVERWENDUNG ERGEBEN. FÜR DEN FALL, DASS DER AUSSCHLUSS JEGLICHER STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN GESETZLICH VERBOTEN IST, SIND SOLCHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN IM VOLLEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AUF DIE DAUER DIESER AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN BESCHRÄNKT. KEINE RATSCHLÄGE ODER INFORMATIONEN, OB MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, DIE VON Lang SA ODER ANDERSWO ERHALTEN WERDEN, BEGRÜNDEN GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN, DIE NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER BESCHRÄNKTEN GARANTIE AUFGEFÜHRT WERDEN.
(A) DIESER ABSATZ (A) UNTERLIEGT DEM NACHSTEHENDEN ABSATZ (B). LANG, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND IHRE JEWEILIGEN FÜHRUNGSKRÄFTE, DIREKTOREN, MITARBEITER, VERTRETER, LIZENZGEBER UND DIENSTLEISTER HAFTEN NICHT FÜR (1) PERSONENSCHÄDEN; (2) SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE, BEISPIELHAFTE, STRAF-, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN; (3) JEGLICHE WIRTSCHAFTLICHE VERLUSTE (EINSCHLIESSLICH VERLUST VON NUTZUNG, DATEN, GESCHÄFT ODER GEWINN ODER ANDEREN VERMÖGENLICHEN VERLUSTEN); ODER (4) KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE IN JEDEM FALL AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT IHRER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER LANG-PRODUKTE ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE HAFTUNG AUS VERTRAGS-, GEWÄHRLEISTUNGS- ODER DELIKTRECHTLICHEN ANSPRÜCHEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ENTSTEHT, VERBINDLICHE HAFTUNG ODER SONSTIGES. DIESE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN SELBST WENN LANG AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER DAVON WISSEN MUSSTE. VORBEHALTLICH DES NACHSTEHENDEN ABSATZES (B) ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON Lang SA IHNEN GEGENÜBER FÜR ALLE SCHÄDEN IN KEINEM FALL DEN HÖHEREN BETRAG AUS (1) DEM BETRAG, DEN SIE FÜR DAS PRODUKT GEZAHLT HABEN, DAS DIE SCHÄDEN VERURSACHT, ODER (2) CHF 50.
(B) SOWEIT NACH DEN GESETZEN IHRES WOHNSITZES VORGESEHEN, SCHLIESST DIESE GEWÄHRLEISTUNG DIE HAFTUNG NICHT AUS ODER BESCHRÄNKT SIE:
(1) FÜR TOD ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE DURCH FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN VERURSACHT WERDEN;
(2) FÜR BETRUG ODER BETRÜGERISCHE FALSCHDARSTELLUNG;
(3) BEI VERLETZUNGEN GEGEN GESETZLICHE STILLSCHWEIGENDE BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF EIGENTUMSRECHTE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH RUHIGEN BESITZES UND FEHLEN VON BELASTUNGEN;
(4) BEI VERLETZUNGEN GEGEN GESETZLICHE STILLSCHWEIGENDE BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF ÜBEREINSTIMMUNG MIT BESCHREIBUNG, ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT, EIGNUNG FÜR DEN ZWECK UND ÜBEREINSTIMMUNG MIT MUSTER;
(5) FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE DURCH DEFEKTE LANG-PRODUKTE AUFGRUND VON FAHRLÄSSIGKEIT BEI DER HERSTELLUNG ODER DEM VERTRIEB ENTSTEHEN; ODER
(6) SOWEIT DAS EINSCHLÄGIGE GESETZ JEDEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS ODER DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG AUSSCHLIESST ODER VERBIETET.